von Elm für Sie zum neuen Hören in Weinheim und Viernheim.
 

Wir bieten außer der Versorgung mit Hörgeräten folgendes an:

 - kostenlose Hörtests

 - kostenlose Wartung / Reinigung ihrer Hörsysteme ( auch wenn sie nicht bei uns gekauft worden sind )

 - Individuell angepassten Schwimmschutz

 - individuell angepassten Lärmschutz (elacin)

 - Anpassung von Tinnitus Maskern / Noiser

 - Beratung und Verkauf für Lichtsignalanlagen ( Rauchmelder, Telefon, Türklingen oder etc. )

 - Beratung und Verkauf von industriell gefertigtem Schwimm- und Lärmschutz

- Pädakustik ( Hörgeräte für Kinder und Jugendliche )

- Beratung und Verkauf von Cochlea ( Implantat ) oder BAHA ( knochenverankert ) Hörgeräten

- Hausbesuche und Samstag nach vereinbarung

Für mehr Infos fragen Sie unser Team vor Ort und verschaffen Sie sich einen Überblick in den Fachgeschäften. 

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Service

Herzlich Willkommen auf unserer Service-Seite!

Hier finden Sie wertvolle Tipps und Tricks aus der Praxis und der aktuellen rechtlichen Lage rund um die Hörgeräteversorgung.
Profitieren Sie von diesem zusätzlichen Service und informieren Sie sich was in den Fachgeschäften angeboten wird.

Wir möchten Ihnen hier einen möglichst vielseitigen Service bieten und ergänzen diese Seite laufend.

Falls Sie dennoch einmal etwas vermissen sollten, schicken Sie uns doch bitte einfach eine kurze E-Mail ->    Kontakt

Über Kritik und Anregungen von Ihnen freuen wir uns immer. Schließlich soll unser Internet-Auftritt vor allem Ihnen dienen!

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Info zu Krankenkassen Festbeträge :


Seit 1. November 2013 gelten höhere Festbeträge

Über 500.000 Menschen brauchen jedes Jahr ein neues Hörgerät. Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Krankenkassen höhere Festbeträge zahlen müssen. Vom 1. November 2013 an steigt der Festbetrag für alle gesetzlich versicherten Erwachsenen von ca. 400,– € auf ca. 700,–  € pro Ohr.


Je nach Krankenkasse fällt der Zuschuss pro Ohr unterschiedlich aus (ca 20% Abzug der Kostenübernahme für zweites Hörgerät):

• AOK : ca. 700,00€
• Ersatzkassen (Barmer, DAK, Techniker, HEK, etc.) : ca. 710,00€
• Betriebskrankenkassen : ca. 741,00€
• Knappschaft + Landeskrankenkassen : ca. 650,00€
• IKK  : ca. 700,00€
• XXX  : ca. 000,00€

Die Festbeträge können sich durch neue Verträge mit den Krankenkassen gelegentlich verändern.


Der neue Festbetrag soll eine solide Grundversorgung für Menschen mit Höreinschränkung garantieren. Das bedeutet, dass alle Hörgeräte zukünftig auch höhere technische Vorgaben erfüllen müssen:

• Volldigitale Technik
• Mindestens Vierkanalsystem
• Störschallreduzierung
• Rückkopplungsunterdrückung
• mindestens drei manuell anwählbare Hörprogramme (individuell nach Bedarf angepasst)
• Definierte Verstärkungsleistung von bis zu 75 dB
 

Der technische Fortschritt ist gerade auf dem Hörgerätesektor enorm:  Die Hörgeräte werden immer leistungsfähiger und kleiner. Spezielle Hörprogramme ermöglichen differenziertes Hören und ein deutlicheres Sprachverstehen, vor allem in schwierigen Hörsituationen. Doch hochmoderne Hörgerätetechnik ist nur die halbe Miete.
Eine gründliche  Bedarfsermittlung ist wichtig für gutes Hören. Eine sorgfältige, individuelle Anpassung der Hörgeräte, die persönliche Betreuung und eine gewissenhafte Nachsorge sind wesentliche   Voraussetzungen.